Teichmühle Steinwiesen

Museum und Betrieb zugleich

Durchdachte Eigentumsverhältnisse

 

Die Mühlen gehörten immer einem Mühlverband, einer sogenannten Interessentengemeinschaft und hatten früher viele Eigentümer. 30-40 Interessenten waren keine Ausnahme. Die Teichmühle Steinwiesen hat 12 Schneidtage (Anteile). Ein Schneidtag ist das Recht, 24 Stunden im Stück zu schneiden. Heute gehören  dem Landkreis Kronach 10 1/2 Schneidtage und dem Markt Steinwiesen 1 Schneidtag. 1/2 Schneidtag ist in Privatbesitz. Durch den Umstand, dass der Grossteil der Teichmühle in öffentlicher Hand ist, konnte die Mühle mehrmals vom Verfall gerettet werden. Mühlvogt ist in der Regel der  Landrat des Landkreises Kronach. Er wird von den Interessenten gewählt, stellt den Schneidmüller ein und legt die Reihenfolge des Schneidens fest. Möchten Sie nicht vor Ort von diesen komplizierten Verhältnissen näheres hören? Wie bekam man die beteiligten Waldbauern unter einen Hut? Wie erkannte der Schneidmüller, wem welches Holz gehörte? Was war ein Schneidtag wert? Warum gab es mehr Interessenten als Schneidtage? Neugierig geworden?

Mühlvogt, Mühlenverband, Schneidmüller

 Mühlvogt


70 von einst 154 Schneidmühlen im Frankenwald waren im 19. Jh. in der Hand von Genossenschaftsverbänden mit jeweils 3 bis 50 Teilhabern, da vielen Waldbesitzern ein Anteil an einer Sägemühle ausreichte für ihren Bedarf. Gewählter Vertreter der Mühlengenossenschaft (Mühlverband) war der Mühlvogt. Er war Verwalter der Mühle und Sprecher der Gemeinschaft und Ansprechpartner für alle Angelegenheiten.
Jährlich einmal mußte er gegenüber den Anteilseignern Rechenschaft legen, bei Bedarf den Schneidmüller einstellen und kontrollieren, das Mühlholz bestellen und die Bezahlung organisieren. Er kümmerte sich auch um die Vermarktung des Schnittholzes und um die Instandhaltung der Anlagen. Bei Hochwasser war er zur Stelle und auch wenn das staatl. Mühlholz kam. Er organisierte im August die jährlichen Instandsetzungsarbeiten und bestimmte bei der Hauptversammlung, meist im Frühjahr, durch Losentscheid, wer wann zum Schneiden dran war, und hielt das für alle sichtbar, auf dem Zeichenbrett (Zahngbrett oder Zechenbrett) fest. Außerdem zahlte er alle Rechnungen des Verbandes und den Genossen jährlich ihren Anteil am Ertrag der Mühle aus.

Mühlenverband


Die Anteilseigner einer Schneidmühle waren am Anfang alle gleichberechtigt und hafteten auch deshalb gemeinsam für die Mühle. Sie waren dazu mit ihren Anteilen auch im Grundbuch eingetragen. Die Anteile wurden südlich von Kronach als „Riegen“ bezeichnet, nördlich hingegen als „Schneidtage“. Ein Schneidtag gab dem jeweiligen Besitzer das Recht, an diesem ausgelosten und auf dem Zechenbrett festgehaltenen Tag auf der Mühle einen Tag lang sein Holz zu schneiden. Südlich von Kronach schaffte eine Sägemühle dabei bei gutem Wasser eine ganze Riege Bretter (= 240 Stück) am Tag, nördlich davon hingegen meist etwas weniger.
Das mit Namenskürzel gekennzeichnete Rundholz war schon vorher entweder auf dem Wasser bei einer Blöchertrift oder per Fuhrwerk zum Lagerplatz transportiert worden. Der Schneidberechtigte brachte am Schneidtag seine Holzliste mit und half dem Schneidmüller nach Kräften bei der Arbeit. Das geschnittene Holz wurde sorgfältig in Mühlennähe gestapelt, nach Qualität sortiert oder gleich zu einem Bretterfloß aufgebaut.
Das bevorzugte Staatsholz wurde beim Forst angezahlt und nach Lieferung vom Besitzer sorgfältig vermessen und mit dem Namenskürzel und dem Schlaghammer gekennzeichnet.
Nach dem Einschnitt des Holzes in der Mühle zahlte man die zweite Rate und im Oktober den Rest. Wer bis Oktober aber nicht gezahlt hatte, mußte damit rechnen, daß er im Folgejahr kein Mühlholz mehr vom Forstamt zum Vorzugspreis bekam.

Den Mühlenanteil konnte man auch verpachten, teilen, verkaufen und vererben. Deshalb gibt es auch Kleinanteile von nur 1/6 und bis zu 60 Teilhaber. Im 19. Jh. war ein voller Anteil etwa soviel Wert wie ein halbes Haus, wenn die Mühle in gutem Zustand war. Der Schneidtag war für die Anteilseigner ein besonderer Tag. Man gab dann überall bekannt, daß man heut „auf der Zeche“ wäre und half nach Kräften dort mit, um möglichst viel Holz geschnitten zu bekommen und um Holzfrevel zu verhindern.

Schneidmüller


Als Schneidmüller war meist ein im Holzschnitt erfahrener Bediensteter tätig. Er wurde auf Vorschlag des Mühlvogtes eingestellt, und zwar zunächst für eine Saison. Er besorgte das Schneiden am Gatter und an der Kreissäge. Er musste aber auch das Stauwehr und die gesamte Technik instandhalten, abschmieren, die Sägen schärfen und schränken, das Wasserrad beplanken, die Treibriemen und Kämme ersetzen und darauf sehen, dass alles im passablen Zustand war. Er wurde im Lohnschnitt bezahlt und verdiente dabei etwa soviel wie ein Bauarbeiter. Bei gutem Wasser und entsprechendem Holzvorrat musste er oft bis spät in den Abend schneiden. Seine Frau und die Kinder halfen mit. Vom Schneiden bekam er meist die Späne und die Schwarten zum freien Verkauf und für jedes Brett einen Lohn.

Im „Baumonat“ August wurde wegen Wassermangel nicht geflöst und deshalb mußte der Schneidmüller dann die gesamte Technik der Mühle überholen, das Gebäude, den Mühlgraben und das Wehr im Rahmen seiner Möglichkeiten instandsetzen und alle Schäden beseitigen, wobei ihm der Materialeinsatz vergütet und der Arbeitsaufwand extra erstattet wurde.

Wenn die Flößer das Stauwehr passieren wollten, dann mussten sie, wenn die Anlage bereits fürs Schneiden gesetzt war, für das Öffnen und Schließen dem Schneidmüller den Aufwand bezahlen und seinen Verdienstausfall nach der gültigen Floßordnung ersetzen. Auch der Mühlverband erhielt dabei einen kleinen Ausgleich für den Schneidverlust.


Die Hälfte unserer Schneidmühlen hatte im 19. Jh. ein kleines Wohnhaus neben dem Sägeschuppen, das einer ganzen Schneidmüllerfamilie ein Unterkommen sicherte. Mit einer Ziege im Untergeschoß und einem Schwein, das man im Winter schlachtete, war auch ein bescheidener Wohlstand für die Familie möglich. Dadurch war die Mühle andererseits auch das ganze Jahr über belegt und besser gesichert gegen Diebstahl und mutwillige Beschädigung, Feuersausbruch und unvermitteltes Hochwasser. Zur Not bediente die Schneidmüllersfrau bei Krankheit des Sägers auch selbst den Gatter.


Im Winter ruhte die Mühle. Nur der Ofen im Wohnhaus kündete noch vom Leben im Anwesen. Der Schneidmüller arbeitete dann meistens im Wald oder fertigte Stiele für landwirtschaftlichen Geräte und Floßhäken oder Weinbergpfähle auf seiner Schnitzbank. Schneidmüller lebten meist etwas außerhalb des Dorfes, waren oft wortkarg und heirateten häufig wieder in andere Schneidmüller- oder Flößerfamilien ein. Auch vererbten sie meist ihren Beruf auf einen der Söhne. Sie wechselten im Laufe ihres Lebens öfters die Schneidmühle, je nach wirtschaftlichen Ertrag, oder weil man ihnen woanders bessere Bedingungen versprach. War die Gemeinschaft bei der Versammlung mit dem Schneidmüller zufrieden, dann wurde seine Beschäftigung verlängert, gab es aber Ärger, dann musste er gehen.


© Mühlenverein Rodachtal, den 23. 05. 2016
Michael Kestel, 1. Vors.