Teichmühle Steinwiesen

Museum und Betrieb zugleich

Mühlen und Flößerei

Wassergertriebene Mühlen und die Flößerei waren im Frankenwald unzertrennbar aufeinander angewiesen.

Die Flößer brauchten für die Weiterfahrt das Stauwasser der Mühle.

Der Schneidmüller brauchte die Flößer, damit seine Produkte (Bretter, Weinbergpfähle usw.) an den Main befördert wurden.

 

Das Wasser der Stauwehre

 

In keinem der der Flüsse und Nebenflüsse des Frankenwaldes war der Wasserstand so hoch, dass das Flößen - ein ebenso wichtiger früherer Wirtschaftszweig - ohne zusätzliches Wasser nicht möglich war.

So wurden für die drei Hauptflüsse und deren Zuflüsse in den Oberläufen insgesamt 44 (!) sogenannte Floßteiche und zusätzlich im Flußverlauf Staustufen für die Flößerei angelegt. Darüber hinaus waren auch die Stauwehre der einst über 150 Schneidmühlen fest mit eingebunden.

Beim Flößen wurden die jeweils benötigten Floßteiche gezogen. Das Schwallwasser stürzte nun talwärts und erreichte die Staustufen und die Stauwehre der Schneidmühlen. Beim ankommenden Schwallwasser wurden nacheinander und auf die Minute genau die Staustufen und Stauwehre geöffnet. Das ankommende Schwallwasser vereinigte sich mit dem Stauwasser der Wehre und erhöhte so den Wasserspiegel, aber auch die Strömungsgeschwindigkeit im Fluss. So wurden die besten Voraussetzungen für das Flößen bis unterhalb von Kronach, wo die drei Hauptflüsse zusammen fließen, geschaffen.

Dann konnten auch die Bretterfloße zu Wasser gebracht werden.

In den Stauwehren war ein sogenanntes Flußloch, das geöffnet wurde. Dieses war so breit, dass das Durchflößen möglich war. Nur dieses Flußloch wurde geöffnet; der Rest der Stauanlage blieb unangerührt.

Bei dem Nadelwehr der Teichmühle Steinwiesen war wie bei den meisten Nadelwehren das Flußloch in der Mitte des Stauwehres und machte von der Breite ca. ein Drittel aus.

Solange das Flussloch geöffnet war, floss natürlich kein Wasser in den Mühlgraben, so dass das Mühlrad still stand. Für diese Ausfallszeit erhielten die Mühlen von den Flößern ein geringes "Ausfallgeld", das die Zeit vom Ziehen des Flussloches bis zur Wiederinbetriebnahme des Mühlrades entschädigen sollte.

 

Frankenwaldflößerei zukunftssicher machen

Landrat Klaus Löffler zeigt Wege auf, wie der bisherige Floßbetrieb nach der neuen Rechtslage weiterlaufen kann

 

                                                   von Bernd Graf

 

Bereits beim Kreisflößertreffen am 14. Oktober 2017 in Marktrodach hatte Landrat Klaus Löffler angesichts aktueller rechtlicher Herausforderungen für den Floßbetrieb angekündigt, er werde „seinen Ermessensspielraum bei der Ermöglichung von zulässigen Ausnahmeregelungen“ voll und ganz im Sinne der Frankenwald-Flößerei ausschöpfen. Auf einer Besprechung mit Vertretern der im Floßausschuss Frankenwald vereinigten Floßvereine und mit Bürgermeistern der Flößergemeinden am 23. Oktober im Kronacher Landratsamt ging es nun um die Konkretisierung von Löfflers Zusage. Dabei unterstrich der Landrat abermals die herausragende Bedeutung der Flößerei für den Landkreis Kronach sowie seinen festen Willen, zur rechtlichen Absicherung ihres künftigen Betriebs seitens der Kreisverwaltung die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Hintergrund der aktuellen Problematik ist, dass die Vorschriften über die Schifffahrt auf bayerischen Gewässern neuerdings auch auf den Betrieb von Flößen zwingend anzuwenden sind. Dazu erklärte Klaus Löffler, das Landratsamt werde verschiedene gesetzliche Anforderungen an die Ausstattung von Fahrgastschiffen, die in Bezug auf Flöße keinen Sinn machen, auch nicht auf solche anwenden. Zudem bediene man sich der in der Schifffahrtsordnung vorgesehenen Möglichkeit, Ausnahmen von Verpflichtungen zuzulassen, wo dies in Betracht komme. Vorgesehen sei etwa die Ausnahme von der Führerscheinpflicht. Hier genüge die Bestätigung des antragstellenden Floßbetreibers, dass die Schiffsführer über entsprechende Erfahrung im Bereich der Floßfahrt verfügen oder eine Probefahrt erfolgreich absolviert haben.

An der von der Schifffahrtsordnung geforderten Zulassung eines Floßes als Fahrgastschiff komme man jedoch nach derzeitiger Rechtslage nicht vorbei. Hierfür sagte der Landrat eine den Floßbetreibern sehr entgegenkommende Regelung zu: Von der TÜV Süd Service GmbH soll nicht jedes einzelne Floß abgenommen werden müssen. Die Überprüfung soll sich vielmehr auf je ein Exemplar der von den lokalen Floßvereinen betriebenen Floßtypen beschränken. Auf die jeweilige „Typus-Untersuchung“ kann dann bei den einzelnen Floßzulassungsanträgen Bezug genommen werden. Verkehrsrechts-Sachgebietsleiter Günter Holzmann übergab den Floßbetreibern von ihm erstellte Formulare, die den Beantragungsaufwand deutlich reduzieren und dazu beitragen sollen, die Floßzulassung zu beschleunigen.

Der Landrat dankte dem an der Besprechung teilnehmenden Landtagsabgeordneten Jürgen Baumgärtner, der sich ebenfalls für die Belange der Frankenwald-Flößerei eingesetzt habe. Baumgärtner berichtete über seine Gespräche im Innen-, im Wirtschafts- und im Umweltministerium. In allen drei bayerischen Staatsministerien habe er eindeutig positive Signale zur Aufrechterhaltung der Frankenwald-Flößerei vernommen. Der Abgeordnete zitierte Umweltministerin Ulrike Scharf mit den Worten: „Was machbar ist, wird gemacht.“ Die Schifffahrtsordnung gelte für das Befahren oberirdischer Gewässer in Bayern und räume dem „Schutzgut Mensch“ einen hohen Stellenwert ein. Für den Floßbetrieb, so Baumgärtner, ermögliche diese Verordnung sinnvolle und auch nötige Ausnahmeregelungen, die möglichst unbürokratisch realisiert werden sollten.

Der Wallenfelser Bürgermeister Jens Korn dankte – wie auch andere Sitzungsteilnehmer – Landrat Klaus Löffler dafür, dass alles nach der jetzigen Rechtslage Mögliche für die Fortführung des Floßbetriebs unternommen werde. Gleichwohl sollte nach Korns Auffassung angestrebt werden, dass der Gesetzgeber die Flößerei aus der Schifffahrtsordnung „herausnehme“, was für ihre dauerhafte Sicherung der bessere Weg sei. Der Landrat wies darauf hin, dass neben den Floßzulassungen nach der Schifffahrtsordnung weiterhin Erlaubnisse zur Gewässernutzung nach dem Bayerischen Wassergesetz erforderlich seien. Für die Wilde Rodach gelte die derzeitige Erlaubnis nur noch bis Jahresende, und für die Folgezeit solle noch heuer eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Schlusstenor der einstündigen Besprechung war, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen wollen, um die Belange der Frankenwald-Flößerei durchzusetzen und den Floßbetrieb zukunftssicher zu machen.

 

 

(c) Mühlenverein Rodachtal e.V.  Nov. 2017

Altes Nadelwehr

Floßfahrt zu alter Zeit

Bretterfloß in früherer Zeit

Kronacher Floßhaken

Nadelwehr

Kinderfloße

Heute bilden die Fößervereinigungen Wallenfels, Unterrodach, Friesen und der Flößerverein Neuses mit dem Mühlenverein Rodachtal e.V. eine Arbeitsgemeinschaft, die derzeit von Rechtsanwalt Friedrick Fricke geleitet wird.

Während früher zwischen Schneidmüllern und Flößern aufgrund der desselben begehrten Rohstoffes Holz nicht immer Einklang bestand, gehört dies heute der Geschichte an.

Fößermuseum Unterrodach